Grüngutsammlungen
Zugelassene Grüngutbehälter
Die SUVA-Vorschriften legen fest, dass die Belader des Abfuhrunternehmens keine Behälter mit mehr als 25 kg heben dürfen. Bitte verwenden Sie deshalb grüne Kunststoff-Conainer in den Grössen 90 bis 800 Liter. Die Container müssen mit einer Hebevorrichtung für Kammschüttung nach EU-Norm 840 ausgerüstet sein.
Kleinbehälter ohne Räder (feste, glattwandige Gefässe mit Griffen) 30 bis 90 Liter Inhalt und 25 kg Gesamtgewicht sind erlaubt. Äste- und Strauchschnitt in Bündeln geschnürt (max. 150 cm lang und 50 cm Durchmesser) wird ebenfalls mitgenommen.
Grüngut in Körben, Fässern, Säcken oder Big-Bags wird nicht geleert.
Die SUVA-Vorschriften legen fest, dass die Belader des Abfuhrunternehmens keine Behälter mit mehr als 25 kg heben dürfen. Bitte verwenden Sie deshalb grüne Kunststoff-Conainer in den Grössen 90 bis 800 Liter. Die Container müssen mit einer Hebevorrichtung für Kammschüttung nach EU-Norm 840 ausgerüstet sein.
Kleinbehälter ohne Räder (feste, glattwandige Gefässe mit Griffen) 30 bis 90 Liter Inhalt und 25 kg Gesamtgewicht sind erlaubt. Äste- und Strauchschnitt in Bündeln geschnürt (max. 150 cm lang und 50 cm Durchmesser) wird ebenfalls mitgenommen.
Grüngut in Körben, Fässern, Säcken oder Big-Bags wird nicht geleert.
Auskunft
Gemeinde Küsnacht
Cornelia Zenhäusern
Strassenunterhalt
Untere Heslibachstrasse 30
8700 Küsnacht
Tel. 044 913 13 51
cornelia.zenhaeusern@kuesnacht.ch