Hauskehricht- und Sperrgutsammlungen
Hauskehricht
Brennbare, nicht separat verwertbare Abfälle wie Kunststoff- und Tiefkühlverpackungen, Holzwaren, Glühbirnen, Hygieneartikel, Tetrapack, Schallplatten, Windeln, Papierschnipsel, Zigarettenstummel, Katzenstreu usw.
Containerpflicht: Kehrichtsäcke versehen mit Gebührenmarken im Container am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr an der Strasse bereitstellen. Nicht im Container bereitgestellte Abfallsäcke werden stehen gelassen.
Brennbares Sperrgut
Brennbare, nicht separat verwertbare sperrige Gegenstände aus Holz oder Kunststoff, die nicht in einen Kehrichtsack passen (z.B. Kleinmöbel, Ski, Koffer, Matratzen). Kein Metall.
Gebündelt oder als Einzelstücke (max. 2 m lang und 25 kg schwer, pro Abfuhr max. 50 kg) am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr mit Gebührenmarken an der Strasse bereitstellen. 2 Marken à Fr. 1.40 bis 10 kg / 4 Marken à Fr. 1.40 ab 10 bis 25 kg.
AuskunftGemeinde Küsnacht
Cornelia Zenhäusern
Strassenunterhalt
Untere Heslibachstrasse 30
8700 Küsnacht
Tel. 044 913 13 51
cornelia.zenhaeusern@kuesnacht.ch